Richtlinie für die Teilnahme

(Stand 16. Oktober 2021)

Reglement als PDF


1. Der Wettbewerb ist für Brass Bands und Blasorchester (Wind Band) ausgerichtet. Teilnahme-berechtigt sind alle Brass Bands und Wind Bands aus der Schweiz wie auch aus dem Ausland.

2. Jede Formation muss einen Marsch (stehend in Konzertformation, mit Notenhalter oder auswendig) vortragen. Es besteht keine Einspielmöglichkeit.

3. Der MarschPreis.LU findet bei jeder Witterung statt. Bei schlechtem Wetter wird das Wettspiel in einer Halle durchgeführt. Bei guter Witterung erfolgt ein kurzer Aufmarsch (geordnet, ca. 50 – 100m), der nicht bewertet wird. Zur Gestaltung des Aufmarsches gibt es keine musikalischen Vorgaben.

4. Der Marsch für die Bewertung kann frei ausgewählt werden.

5. Die Perkussion wird von den Formationen selber mitgebracht und besteht aus grosse Trommel, kleine Trommel und Becken (Lyra Optional). Weitere Perkussionsinstrumente werden nach einer schriftlichen Anfrage durch das OK geprüft.

6. Es werden folgende Kategorien unterschieden:
A. Brass Band BB1 (Höchst- und 1. Klasse)
B. Windband BO1 (Höchst- und 1. Klasse)
C. Brass Band BB2 (2. Klasse)
D. Windband BO2 (2. Klasse)
E. Brass Band BB3 (3. Klasse)
F. Windband BO3 (3. Klasse)

7. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, Kategorien zusammenzuschliessen.

8. Die Teilnahmegebühr von CHF 250.- muss bis 30 Tage nach der Anmeldebestätigung dem Veranstalter überwiesen werden. Für die teilnehmenden Formationen entstehen keine weiteren Kosten.

9. Auf eine Doppelbelastung von Dirigenten und Instrumentalisten kann keine Rücksicht genommen werden.

10. Uniform, Fähnrich, Tambouren und Ehrendamen sind erwünscht.

11. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Über eine Teilnahme entscheidet das Eingangsdatum des Anmelde-formulars. Anmeldungen von Vereinen des LKVB werden bis 10. März prioritär berücksichtigt.

12. Der Veranstalter behält sich ferner vor, Anmeldungen, die den Anforderungen dieses Reglements nicht entsprechen, zurückzuweisen.

13. Die teilnehmenden Formationen müssen die Austragungsorte mit einem Car besuchen. Der Startort und ein fixer Routenplan werden den Formationen vorgegeben. Es dürfen keine Ortschaften übersprungen werden. Es müssen nicht alle Ortschaften bespielt werden.

14. Die Wettbewerbsteilnahme ist nur einmal pro Ort möglich.

15. Die Startreihenfolge richtet sich nach dem Eintreffen der Formationen. Die Partitur des Marsches (mit Taktnummerierung) wird in einfacher Ausführung bei der Anmeldung vor Ort (an jedem Standort) abgegeben.

16. Die Formation präsentiert sich mit einem kurzen Einzug. Die Gestaltung des Einzuges steht jeder Formation frei (Marschmusik, Unterhaltung, Trommelmarsch, usw.…, maximal 4 Minuten) und wird nicht gewertet.

17. An jedem Standort werden 6 Notenständer zur Verfügung gestellt für Instrumente, die keine Möglichkeit haben, eine Lyra am Instrument (oder Arm) zu befestigen. Alle anderen spielen mit einem selbst mitgebrachten kleinen Noten-Halter oder auswendig.

18. Bei drei oder weniger besuchten Wettbewerben erscheint die Formation in der Bewertung der einzelnen Austragungsorte. Ab vier besuchten Wettbewerben erscheint die Formation zusätzlich in der Gesamtwertung, wobei die vier besten Resultate berücksichtigt werden. Dabei erfolgt die Rangierung mittels «Rangpunkte» der einzelnen Austragungsorte. Bei Punktgleichheit gewinnt die Formation mit der höheren Punktzahl am ersten Standort. Die Preise werden gemäss separatem Dokument ausgeschüttet.

19. Ein Juror oder einer Jurorin (offene Jurierung) bewertet den Marsch. Zusätzlich hat der Austragungs-ort die Möglichkeit, durch einen zusätzlichen Juror/Jurorin oder das Publikum weitere Preise zu vergeben.

20. Die Bewertung für den Marsch erfolgt in Punkten. Die Maximalpunktzahl beträgt 100 Punkte. Jede teilnehmende Formation erhält einen persönlichen schriftlichen Bericht, der nach dem Wettbewerb per Post zugestellt wird. Der Entscheid der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

21. Der Veranstalter darf für Werbe- und Publikationszwecke Ton-, Bild- und Videoaufnahmen frei verwenden.

22. Alle teilnehmenden Formationen unterstellen sich mit ihrer Anmeldung diesem Reglement.

23. Als Beschwerdekommission dient die MUKO des LKBV die für diesen Zweck vom Präsidenten des LKBV präsidiert wird.